Starten Sie mit uns in eine gemeinsame und erfolgreiche Zukunft! Wir sind ein spezialisierter Personaldienstleister für die Luft- und Raumfahrtbranche.
Es erwartet Sie ein spannender Einsatz als HR Redeployment Manager (d/m/w) bei unserem Partner Premium AEROTEC in Augsburg.
Ihre Aufgaben
Redeployment Prozess PACT am Standort aufbauen, abgestimmt mit Projektleitung, Werkleitung und Standortpersonalleitung
Focal Point für HRBPs/Führungskräfte am Standort für alle Themen rund um Redeployments im Rahmen von PACT
Ansprechpartner für Redeployment-Reportings, Sicherstellung der einheitlichen und zeitgerechten Datenkonsolidierung
Koordination eines einwandfreien Redeployment-Prozesses am Standort
Erstellung von Dokumenten, Unterlagen, Präsentationen etc. für das Projekt/ Management und weitere relevante Stakeholder
Konzeption von Veranstaltungen zur Information rund um Redeployment am Standort (Matching)
Ihr Profil
Abgeschlossenes Studium in Betriebswirtschaftslehre, Personal oder Ingenieurwesen (alternativ Meister, Technikerausbildung)
Fundierten Kenntnissen in der Ressourcenplanung
Verhandlungssichere Deutsch und Englisch Kenntnisse
Sehr gute Kenntnisse in Google Workspace
Analytische Fähigkeiten und strukturiertes Vorgehen
Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen
Unser Angebot
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Generell eine 35-Stunden-Woche
Arbeitszeitkonto zur freien Verfügung (Freizeitausgleich oder Auszahlung)
Attraktive Bezahlung nach ERA 11A BAyern der IG-Metall
30 Tage Jahresurlaub
Möglichkeit auf Home-Office in Absprache mit dem jeweiligen Fachbereich
Umfassende Betreuung während des Einstellungsprozesses und natürlich auch als Mitarbeiter/in
Werde Teil unseres Teams im Bereich Marketing! Wir sind auf der Suche nach einem kreativen Kopf für die Erstellung von freshen Marketingideen: ob Giveaways, Flyer oder News – hier ist Originalität gefragt! Diese Stelle eignet sich sehr gut für Quereinsteiger, Studenten, Elternzeit oder Berufsanfänger. Einfach hier drauf klicken und bewerben. Wir freuen uns auf Dich 🙂
Geschrieben von KS, 28. März 2022 | Abgelegt unter: Nachrichten
Kleinanzeigenverkäufe scheinen derzeit zu boomen. Entsprechend viele Meldungen bekommen wir auch zu den verschiedenen Betrugsdelikten.
Die bisher bei uns genannten Varianten sind weiterhin gültig und werden von den Tätern immer noch ausgenutzt. Eine Übersicht dazu haben wir am Ende dieses Beitrages zusammengestellt.
Relativ neu und aktuell vermehrt werden nachfolgende zwei Maschen von den Tätern verwendet:
Verkäufer müssen nach Zahlungsproblemen über eine gefälschte Webseite Kreditkartendaten erneut eingeben
Ein seriöser Verkäufer stellt einen Artikel zum Verkauf online. Daraufhin meldet sich der Täter und gibt sich als potentieller Käufer aus. Man möchte den Artikel erwerben. Kurz darauf schreibt der angebliche Käufer jedoch, dass dieser nicht bezahlen könne, da der Bezahlvorgang nicht durchgeführt werden konnte. Im Anschluss bekommt der Verkäufer eine Nachricht, die den Anschein erwecken soll, vom Kleinanzeigenportal direkt zu stammen. Darin wird behauptet, man müsse einen eingefügten Link öffnen, um das Bezahlproblem zu lösen. Auf der dann sich öffnenden Webseite wird man zur Eingabe der Kreditkartendaten und der zugehörigen Kontrollziffer (von der Kartenrückseite) aufgefordert. Begleitet wird dieses sogar von einem Livechat, der offensichtlich versucht, vom verwirrenden Verlauf der Eingabe und daraus resultierenden Zahlungen, abzulenken. Sogar mehrere angebliche Fehlversuche wurden im Livechat erklärt und es wurde zu einer Neueingabe aufgefordert. Alles erweckt den Anschein, vom echten Kleinanzeigenportal und dem zugehörigen Bezahldienst zu stammen. Personen, die dieser Aufforderung nachgekommen sind, mussten kurz darauf feststellen, dass dadurch Käufe in Fremdwährung (US Dollar und Weißrussische Rubel) veranlasst wurden. Sogar die echten Bestätigungen der Bank, die den Kunden auffordern, die Zahlung zu verifizieren, werden im Livechat durch die Täter zunächst plausibel erklärt, so dass das potentielle Opfer den Betrug erst nicht bemerkt.
Wer auf diese Masche hereingefallen ist sollte unverzüglich Kontakt zu seinem Kreditinstitut aufnehmen und versuchen, die Zahlungen zu stoppen. Ggf. sollte die Karte gesperrt werden. Wurden zudem Zugangsdaten (z.B. zum Kleinanzeigenportal) eingegeben, sollten diese auch schnell geändert werden. Ggf. sollte hier auch der Support des Kleinanzeigenportals kontaktiert werden. Erstatten Sie im Anschluss Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.
Auszüge aus dem Schriftverkehr mit Tätern und angeblichen Ebay-Kleinanzeigen-Support:
Täter beschreibt vorab, wie die Bezahlung ablaufen sollgefälschte ebay-Kleinanzeigen Mail mit PhishinglinkGefälschte Beschreibung des BezahlwegesGefälschter Ebay Support
Verkauf mit Bezahlung per Geldbotendienst
In den vergangenen Tagen erhielten wir Meldungen über eine veränderte Masche aus dem Kleinanzeigenbereich. Hier wird dem Verkäufer durch den angeblichen Käufer gesagt, man schicke einen Kurierdienst (FedEx, UPS usw.) mit dem Geldbetrag an die Adresse des Verkäufers. Dieser könne das Geld dann prüfen und dem Kurierdienst die Ware im Anschluss mitgeben. Jedoch melden sich vorab die Täter und geben sich nun mittels gefälschter Mail als dieser Kurierdienst aus. Angeblich müsse für diese Sonderleistung eine Gebühr vom Verkäufer vorab kassiert werden (z.B. in Form von Guthabenkarten-Codes). Der angeblich Käufer gibt an, dass er den nötigen Differenzbetrag für diese Gebühr (z.B. Versicherung) natürlich auch in der Geldlieferung hinzugefügt hat, so dass der Verkäufer keinen finanziellen Verlust hätte. Dies ist natürlich Fake. Es wird keine Geldlieferung geben. Die Täter haben es lediglich auf die Übermittlung des Codes der Guthabenkarte abgesehen. Wird diese mitgeteilt, wird der Betrag (z.B. 50 Euro) von den Tätern eingelöst.
Wer auf diese Masche hereingefallen ist sollte unverzüglich Kontakt zum Support des Guthabenkarten-Anbieters aufnehmen und versuchen, das Guthaben zu retten. Erstatten Sie im Anschluss Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei.
Chatverlauf zwischen Täter und VerkäuferChatverlauf zwischen Täter und Verkäufer
Wir haben uns bei der Personalvermittlung auf folgende Branchen spezialisiert:
Luft- und Raumfahrtbranche, Verteidigungstechnik, Automobilindustrie, Telekommunikation und Medizintechnik. Hier sind wir selbst seit Jahrzehnten erfolgreich ansässig.
Falls Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung in diesen Bereichen sind, bewerben Sie sich gerne auf die ausgeschriebenen Stellen oder initiativ.
Sind Sie auf der Suche nach geeigneten Fachkräften? Dann fragen Sie Ihre Personalwünsche direkt über unsere Homepage an und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Wir freuen uns, wenn Sie ab dem 1. Februar online vorbeischauen!
www.heimann-personal.com
#websitelaunch #personaldienstleistung
Geschrieben von KS, 27. Januar 2022 | Abgelegt unter: Nachrichten
Derzeit kursieren wieder einige Mails, die vorgeben, von Europol, Interpol, dem Europäischen Polizeiamt, Bundespolizei usw. zu sein.
Die Mails mit Betreff wie „Vorladung vor Gericht“ „Krim/VER/REG/VORLADUNG/Nr. 07006…-Wichtig“ enthalten eine PDF-Datei, die angereichert durch diverse Logos verschiedener europäischer Polizeibehörden und Interpol, sowie diverser Stempel und Unterschriften seriös wirken soll. Vereinzelt werden auch Behördennamen, Logos, Stempel, Unterschriften und Namen gefühlt wahllos vermischt oder frei erfunden.
Angeblich soll sich der Empfänger per Mail zurückmelden und zu dem in der Mail genannten Vorwürfen äußern. Man hätte eine Straftat begangen (u.a. Cyberpornografie, Kinderpornografie, Pädophilie, Online-Masturbation, Exhibitionismus, Online-Auftragswesen und sexuelle Erpressungsite Pornograhique…) [Hinweis: Die Schreibweise wurde aus den Mails mit dortigen Fehlern übernommen].
Wer sich nicht innerhalb der genannten Frist melden würde, müsste mit weiteren Maßnahmen, u.a. Veröffentlichung der persönlichen Daten, Erstellen eines Berichtes usw. rechnen. So könnten auch Familienangehörige und Freunde von der Tat erfahren. Eine Rückmeldung müsste dann z.B. an directioneurpl@gmail.com erfolgen. Diese Mails sind natürlich gefälscht und stammen nicht von den genannten Behörden. Wer eine solche Mail bekommen hat, sollte bitte nicht den Anhang öffnen und/oder keine persönlichen Daten an die dort genannten Mailadressen zurücksenden. Falls Sie der gefälschten Aufforderung nachgekommen sein sollten, informieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie ggf. Anzeige. Versenden Sie niemals Ausweiskopien an unbekannte Personen!
Das Ingenieurbüro Heimann wünscht Ihnen auf diese Weise ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das neue Jahr hält bereits im Januar schon tolle News bereit.
Wir danken Ihnen für Ihre Treue und Ihr Interesse
Ihr Ingenieurbüro Heimann
Geschrieben von KS, 21. Dezember 2021 | Abgelegt unter: Nachrichten
„Es muss von Herzen kommen, was auf Herzen wirken soll.“ (Johann Wolfgang von Goethe)
Ganz nach diesem Motto haben wir uns überlegt, was unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt einer Weihnachtsfeier gefallen würde. Wir hätten auch lieber persönlich mit allen gefeiert, aber es ist aus den bekannten Gründen leider nicht möglich. Das Ergebnis: ein Paket mit leckeren Snackmomenten und einem Weihnachtsbrief von Herrn Heimann.
Geschrieben von KS, 16. Dezember 2021 | Abgelegt unter: Nachrichten
Das Cyberkriminelle auch die Namen von Behörden für ihre Zwecke missbrauchen ist auch keine Seltenheit. Erst kürzlich kam es zu gefälschten Anrufen im Namen des BKA. Das Bundeskriminalamt selber warnte auf der eigenen Homepage vor dieser Masche.
Nun sind Mails im Umlauf, die vorgeben, vom BKA zu stammen. In der mit BKA-Logo versehenen Mail wendet sich angeblich der BKA Präsident Holger Munch bzw. Holger Münch an die angeschriebene Person und behauptet, der Empfänger sei nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Webseiten und Cyberpornografie. Der Angeschriebene wird aufgefordert, sich beim ceo.holger.munch@europe.com zu melden. Zudem wird noch ein Artikel (390-1) der Strafprozessordnung erwähnt, den es so in Deutschland in der StPO nicht gibt. Dies und weitere Inhalte lassen einen französischsprachigen Hintergrund vermuten. Der Betreff der Mail lautet: „Anforderung eines Nachweises – NB / Obligatorisch“ (Andere Betreffvarianten sind denkbar)
Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann.
Wer auf die Mail geantwortet hat, wird wahrscheinlich weitere persönliche Mails und Aufforderungen bekommen. Ggf. ist auch dort mit Schadsoftware im Anhang oder mit dem Abfragen weiterer persönlicher Daten (z.B. auch eingescannte Personalausweise) zu rechnen. Wenn Sie persönliche Informationen an die Täter geschickt haben (z.B. auch eingescannter Personalausweis), so melden Sie diesen Umstand Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Gescannte Ausweise werden von den Tätern gern für weitere Betrugstaten verwendet. Sollten Sie Anhänge geöffnet haben, so scannen Sie mit einem aktuellen Antivirenprogramm Ihren Computer ausführlich auf Schadsoftware.
Textinhalt der gefälschten Mail:
BUNDESKRIMINALAMT
LEITUNG FÜR MINDERJÄHRIGENSCHUTZ – ZENTRALSTELLE CYBERCRIME BAYERN
ZU IHRER AUFMERKSAMKEIT:
VORLADUNG
Hinsichtlich einer gerichtlichen Ermittlung
(Artikel 390-1 der Strafprozessordnung)
Ich bin Herr Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Polizeiamt (Europol). Ich werde Sie kurz nach einer Computerbeschlagnahme durch Cyber-Infiltration (insbesondere in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Site, Cyberpornografie ) kontaktieren, um Sie darüber zu informieren, dass Sie Gegenstand mehrerer geltender Gerichtsverfahren sind:
* Kinderpornografie
* Pornografische Seite
* Cyberpornografie
* Veruntreuung von Minderjährigen
Bitte schreiben sie uns per E-Mail an die Adresse: ceo.holger.munch@europe.com und geben sie uns Ihre Begründungen , damit diese untersucht und überprüft werden können, damit die Strafen beurteilt werden können. Dies innerhalb einer strengen 72-Stunden-Frist. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Frau Christine LAMBRECHT, stellvertretende Staatsanwältin beim Bezirksgericht LEIPZIG und Spezialistin für Cyberkriminalität, zu übermitteln, um einen Haftbefehl gegen Sie zu erlassen, und Sie werden als Sexualstraftäter aufgeführt. Ihre Datei wird auch zur Verteilung an die Medien übertragen, wo Ihre Familie, Ihre Lieben und ganz Europa sehen können, was Sie vor Ihrem Computer tun.
Unter dem Motto „kostet nix – bringt aber viel“ haben wir die Kalender am 17.11.2021 in der Airbus-Kantine und bei Hensoldt verteilt. Coronabedingt ging dies nur ohne unsere Anwesenheit, aber der Stand sieht trotzdem schick aus. 🙂
Den DIN-A4-Kalender verschicken wir bei Interesse auch gerne als PDF, falls die Kalender vergriffen sind. Sendet uns in diesem Fall einfach eine kurze Nachricht an kontakt@heimann-online.com.
Unser Stand in der Airbus-Kantine Immenstaad
Geschrieben von KS, 17. November 2021 | Abgelegt unter: Nachrichten
Viele Menschen sind heute nahezu täglich im Internet unterwegs, auch Verbrecher sehen diese Entwicklung und begehen diverse Straftaten zunehmend über das Internet. Es entstehen stetig neue Betrugsmaschen. Eine solche Abwandlung ist die betrügerische Form des Online-Tradings bzw. des CFD-Tradings.
Beim CFD-Trading handelt es sich um sogenannte Contracts for Difference. Anleger erwerben beim CFD-Trading anders als bei regulären Aktiengeschäften keine Unternehmensanteile, sondern Finanzderivate, welche hochspekulativ sind und sich an den entsprechenden Basiswert einer Aktie richten und ableiten lassen.
Ein besonderes Verfahren, welches aktuell bei der Zentralen Kriminalinspektion (ZKI) Braunschweig geführt wird, möchten wir Ihnen hier vorstellen und Ihnen Tipps nennen, wie Sie sich vorab schützen können oder im Falle ein Straftat reagieren sollten.
Was ist in dem Verfahren „CFD Swindler“ passiert?
Unsere Kolleginnen und Kollegen von der ZKI Braunschweig ermitteln seit 2019/2020 gegen die online Plattform „Fx-leader.com“. Es liegen bundesweit Fälle mit Bezug zu der Plattform vor und es sind Anzeigen aus allen Bundesländern bekannt. Der finanzielle Schaden summiert sich bei den bekannten Fällen auf einen hohen 7-stelligen Betrag und bezieht sich nur auf die Plattform „Fx-leader.com.
Aus den Ermittlungen geht hervor, dass in der technischen Struktur Hinweise über 250 weitere Online-Trading Plattformen vorliegen. Auf 85 dieser Plattformen lassen sich darüber hinaus konkrete Hinweise darüber ableiten, dass es sich anhand der Programmierung und dem Aufbau um einen Betrug handelt.
Die Ermittlungen der StA Göttingen und der ZKI Braunschweig dauern weiterhin an.
Funktionsweise
Bei der betrügerischen Plattform „Fx-leader.com“ gaben Geschädigte ihre persönlichen Daten an und wurden im Anschluss von sogenannten Brokern kontaktiert. Diese führten die Geschädigten in das System des Online-Tradings auf der entsprechenden Seite ein. Dabei wurde dem Geschädigten vorgetäuscht, dass er in bestimmte Produkte (Öl, Gold, Silber, Kryptowährung wie Bitcoin) investiert. So wird auf der Plattform im persönlichen Kontobereich sogar ein schneller und hoher Gewinn vorgegaukelt, um den Geschädigten zu weiteren Zahlungen zu bewegen. Das investierte Geld wurde jedoch auf verschiedene ausländische Konten weltweit überwiesen. Der Geschädigte hat anschließend keinen Einfluss mehr auf das investierte Geld. Das Guthaben auf der Täterplattform und der Kontakt zu den Geschädigten wurde täterseitig „eingefroren“ und nach einiger Zeit auf null gesetzt. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgte nicht.
Wie sind die Täter dabei vorgegangen?
Die Täter schalteten in unserem Fall eine Website, welche seiner Zeit unter „Fx-leader.com“ aufgerufen werden konnte. Für die Bewerkstelligung der technischen Infrastruktur wurden Dienstleistungen unterschiedlicher Sektoren eingekauft. Bspw. wurden Marketing Firmen damit beauftragt, gezielt Werbung für die Plattformen zu schalten.
Darüber hinaus wurden Call Center geschaffen oder übernommen, um direkten Kontakt zu den „Kunden“ aufzubauen und aufrecht erhalten zu können.
Um dieses Gesamtkonstrukt zu finanzieren, wurde auch der finanzielle Sektor ausgelagert. Zusammenfasst wurde im Rahmen der Ermittlungen deutlich, dass es sich um ein großes und komplexes Netzwerk handelt, welches gewisse Arbeitsschritte auslagert oder andere Dienstleister mit Aufgaben betraut.
Nach erfolgter Anmeldung wurden die Geschädigten in der Regel telefonisch kontaktiert. Dabei handelte es sich um Call Center Mitarbeiter. Über diverse Gespräche auf persönlicher und emotionaler Ebene wurde ein Vertrauensverhältnis zu den Geschädigten aufgebaut.
Dieses Vertrauen wurde dafür genutzt, um die Geschädigten zu immer höheren Investitionen zu bewegen. Außerdem konnte aus Ermittlungserkenntnissen anderer Behörden festgestellt werden, dass zu den Geschädigten einschlägige Profile angelegt und gepflegt wurden, um besondere Merkmale, Interessen und Desinteressen in den Gesprächen aufzugreifen.
Wie wurden Gelder investiert?
Die Geschädigten standen in einem ständigen Kontakt mit ihrem Broker. Dieser führte die „trades“ aus und war für Gewinne und Verluste auf der Plattform verantwortlich. Dabei änderte sich das vorhandene Guthaben auf der Plattform stetig, um den Geschädigten einen Echtbetrieb vorzutäuschen.
Die Zahlungen selbst wurden durch die Geschädigten selbst oder über einen Fernzugriff auf den Rechnern der Geschädigten durchgeführt. Die Zahlungsdetails wurden in der Regel per E-Mail oder WhatsApp übermittelt. Dabei wurden überwiegend ausländische Konten in Ost-Europa verwendet.
In einigen Fällen wurden die Geschädigten dazu überzeugt, sich Fernzugriffsprogramme auf Ihren Rechner zu installieren. Anschließend wurde über das Internet auf den Computer der Geschädigten Partei zugegriffen. Während des Zugriffes wurden seitens der Call Center Mitarbeiter Transaktionen getätigt. Die Geschädigte Partei musste lediglich Bestätigungen für die ausgeführten Transaktionen durchführen. Den Geschädigten war dabei teilweise nicht ersichtlich, wohin die Zahlungen gingen.
Was passierte mit den Geldern der Geschädigten?
Die Gelder wurden in der Regel auf Konten ins Ausland überwiesen. Hierfür wurden sowohl deutsche als auch ausländische Finanzagenten angeworben, um die Zahlungen entgegen zu nehmen und weiter zu verwalten. Die Finanzagenten sendeten die erhaltenen Zahlungen der Geschädigten anschließend auf diverse weitere Konten des Geldwäsche Netzes oder wandelten die Beträge in eine Kryptowährung um. Die Finanzagenten erhielten eine entsprechende Provision für das verwalten und weiterleiten der eingenommenen Gelder. Es handelt sich um ein groß angelegtes und komplexes Geldwäsche Netzwerk.
Fazit
Der Einstieg in das System kostet die Geschädigten nur einen geringen Betrag von 250 €. Diese Summe ist für den Großteil der Bevölkerung erschwinglich. Die Plattform generiert mithilfe von Spam Mails, Blog Einträgen, Social Media und gefälschten Zeitungsartikeln ein breites Publikum. Außerdem ist der Einstieg in das System relativ einfach, sodass die Hemmschwelle, es auszuprobieren gering ist. Die betrügerischen Plattformen orientieren sich an legalen Online Börsen und erwecken somit ebenfalls den Eindruck legitim zu sein. Daher gilt es zu anzumerken, dass nicht jeder Anbieter von Online-Trading Plattformen grundsätzlich illegal ist. Es gibt durchaus lizensierte Anbieter, die durch Finanzaufsichtsbehörden reguliert werden. Die Schwierigkeit liegt darin, diese betrügerischen Plattform zu erkennen und von den legalen Anbietern zu unterscheiden.
Worauf kann ich im Vorfeld also achten?
Welche Schritte kann insbesondere der Einzelne treffen, um in Zukunft sicher vor solchen oder ähnlichen Betrugsmaschen zu sein? Folgende Fragestellungen sollten definitiv bedacht werden, bevor gehandelt wird:
Grundsätzliche Einstellung
Im Internet läuft alles pseudonym ab. Das bedeutet, dass Kommunikationspartner oftmals lediglich Nicknames verwenden. Sie können sich grundsätzlich niemals sicher sein, mit wem Sie es tatsächlich zu tun haben. Daher ist ein „gesunder Argwohn“ vielleicht nicht schlecht, um sich selbst vor Betrügereien zu schützen. Darüber hinaus ist das Internet alles andere als Fälschungssicher. Artikel von bekannten Zeitungen wie „die BILD“ können gefälscht werden, um ein falsches Vertrauen zu erwecken.
Wo hat das Unternehmen der Plattform seinen Sitz?
Wenn das Unternehmen kein vollständiges Impressum oder keinen Sitz in Deutschland hat, dann sollte man bei der Registrierung besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Unternehmen in Ländern wie St. Vincent, die Grenadinen oder den Marshall Islands sind diesbezüglich vermehrt in Erscheinung getreten.
Wohin zahle ich mein Geld?
Wenn Sie aufgefordert werden Ihr Geld auf unterschiedliche ausländische Konten zu überweisen, sollten Sie ebenfalls hellhörig werden. Deutsche Banken haben oftmals nicht mehr die Möglichkeit Transaktionen in das internationale Ausland rückgängig zu machen.
Gibt es Rezensionen zu der Plattform?
In dem Verfahren zu „Fx-leader.com“ wurde bei einer einfachen Suche bei Google oder ähnlichen Suchmaschinen schnell deutlich, dass es mehrere Foren und Eintragungen gibt, die vor der Plattform „Fx-leader.com“ warnen. Rezensionen und Bewertungen müssen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen können aber einen guten ersten Eindruck vermitteln oder ein schlechtes Gefühl bestätigen. Leider nutzen auch die Täter solche Möglichkeiten und stellen dafür gefälschte Seiten ins Netz.
Haben Sie mit ihrer Bank über den Investitionswunsch gesprochen?
Wenn Sie planen, Gelder zu investieren, fragen Sie zunächst sachverständige oder Angestellte Ihres Bankinstitutes. Mitarbeiter ihrer Hausbank haben ein umfassenderes Verständnis bezüglich gewisser Finanzprodukte. Bevor Sie also hohe Auslandstransaktionen für eine Finanzdienstleistung tätigen, vergewissern Sie sich und holen Sie die Meinung ihres Ihnen bekannten Kundenberaters ein.
Nutzt der Broker Fernwartungssoftware?
Wenn Sie bereits im Kontakt mit einem Broker stehen und sich nicht sicher sind, ob es sich bei dem Trading um ein legitimes Geschäft handelt, bedenken Sie, dass Sie einer fremden Person zu keinem Zeitpunkt den Zugriff zu Ihrem Rechner oder Ihren Bankdaten zu erteilen sollten. Sie können nicht wissen nicht, was die Person auf der anderen Seite der Leitung mit ihrem System anrichtet oder welche Transaktionen gebucht werden.
Ich wurde erneut von einer Firma, einer Person oder einem Anwalt kontaktiert, was nun?
Auch hier sollten Sie sich die Frage stellen, wie die entsprechende Person ihre Daten erhalten hat und wie die Person plant Ihr, verlorenes Geld zurück zu erlangen. In Täterkreisen werden sogenannte „leads“ an andere Gruppierungen verkauft. Dabei handelt es sich um Datensätze mit Kundendaten. Lassen Sie sich auf keine weiteren Versprechungen ein und zahlen Sie auf keinen Fall weitere Gelder, um ihre verlorene Investitionssumme zurück zu erhalten.
Ich bin Opfer von Fx-leader.com oder einer anderen Trading Plattform geworden, was nun?
Verständigen Sie die Polizei und erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizeibehörde eine Anzeige.
Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Hausbank und erfragen Sie die Möglichkeit der Rückabwicklung. In einigen Fällen konnte die Hausbank getätigte Zahlungen auf deutsche Konten rückbuchen.
Lassen Sie sich nicht auf einen Folgebetrug ein, bei dem Sie weitere Zahlungen an Personen senden, die Ihnen das verlorene Geld zurück versprechen.
Weitere Plattformen
Bei den Ermittlungen zu Fx-leader.com und der Kooperation mit der KPI Rostock konnten mindestens 85 weitere strafrechtlich relevante Plattformen entdeckt werden. Bei den Plattformen handelt es sich um:
Verantwortlich für den Inhalt dieses Beitrages ist die ZKI Braunschweig. Für weitere Presse-Informationen wenden Sie sich bitte an die ZKI Braunschweig.
Geschädigte in dieser Sache werden gebeten, nachfolgendes Formular auszufüllen und zur Anzeigenerstattung bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle mitzubringen: Ergänzungsbogen (Deutsch) und Supplementary form (English)